Bujinkan Dojo Ludwigshafen

Richtlinien

Das Bujinkan soll nur für jene offen sein, die mit den Richtlinien des Bujinkan Honbu Dojo einverstanden sind und sie aufrechterhalten. Jene die es nicht tun, soll es nicht erlaubt sein, teilzunehmen.

  1. Das Bujinkan steht ausschließlich jenen offen, die den Richtlinien des Bujinkan Dojo zustimmen und diese einhalten. Personen, die dies nicht tun, ist der Beitritt untersagt.
    Konkret gilt: Nur wer diese Richtlinien gelesen hat und ihnen zustimmt, darf am Training teilnehmen.
  2. Die Teilnahme ist nur jenen gestattet, die fähig sind, wahre Geduld, Selbstbeherrschung und Hingabe aufzubringen. Ein ärztliches Attest ist hierfür erforderlich.
    Insbesondere Personen mit psychischen Erkrankungen, Drogenabhängigkeit oder psychischer Instabilität ist der Beitritt verwehrt.
    Die Notwendigkeit eines solchen Attests ergibt sich aus der Sorge um Personen, die eine Gefahr für andere darstellen könnten, beispielsweise Träger ansteckender Krankheiten, Personen mit klinisch auffälligen Persönlichkeitsstrukturen oder physiologischen Besonderheiten sowie Personen, denen es an Selbstbeherrschung mangelt.
  3. Personen mit Vorstrafen werden abgewiesen. Unruhestifter, Straftäter sowie Personen, die in Japan ansässig sind, aber gegen die dortigen Gesetze verstoßen, werden ebenfalls abgewiesen.
  4. Wer die Richtlinien des Bujinkan, sei es als Übender oder als Mitglied der Gesellschaft, durch unehrenhafte oder verwerfliche Handlungen missachtet, wird ausgeschlossen.
    Bislang stand das Bujinkan einer großen Zahl von Menschen offen, die nach Japan kamen. Leider befanden sich darunter auch Personen, die unter Alkoholeinfluss gewalttätig wurden, psychisch Kranke sowie Unruhestifter, die nur an sich selbst dachten und nicht erkannten, wie ihre Handlungen sich nachteilig auf andere auswirken konnten.
    Durch ihr Verhalten traten solche Personen das traditionelle, rechtschaffene Herz des Bujinkan mit Füßen.
    Von diesem Tage an werden alle derartigen Personen ausgeschlossen.
  5. Hinsichtlich Unfällen, die sich während des Trainings ereignen (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dojo), darf dem Bujinkan keinerlei Last oder Ärger bereitet werden.
    Dies ist ein äußerst wichtiger Punkt. Wer nicht bereit ist, die persönliche Verantwortung für Unfälle zu übernehmen, die sich während des Bujinkan-Trainings ereignen, wird nicht zugelassen.
    Der Klarheit halber sei nochmals betont: Das Bujinkan übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die sich im Zuge des Trainings ereignen, unabhängig vom jeweiligen Ort des Geschehens.
  6. Alle Personen, die dem Bujinkan beitreten, müssen eine jährliche Mitgliedskarte erwerben. Diese Karte wahrt nicht nur die Ehre der Bujinkan-Mitglieder; sie symbolisiert zudem, dass man Teil eines größeren Ganzen ist – einer Gemeinschaft, deren Mitglieder mit dem Herzen eines Kriegers zusammenfinden, um sich durch Training und Freundschaft persönlich weiterzuentwickeln.
    Sie zeugt vom Glanz der kriegerischen Tugend und verkörpert gleichermaßen Loyalität und brüderliche Verbundenheit.
  7. Die Tradition des Bujinkan erkennt die Natur und die Universalität allen menschlichen Lebens an und ist sich dessen bewusst, was ganz natürlich zwischen diesen beiden Teilen fließt:
  • „Das geheime Prinzip des Taijutsu besteht darin, die Grundlagen des Friedens zu erkennen.
  • Das Studium ist der Weg zum unerschütterlichen Herzen (Fudoshin).“

Diejenigen, die die oben genannten Richtlinien nicht einhalten, werden aus dem Bujinkan ausgeschlossen.

Der Kodex des Dojo lautet:

  • Zu wissen, daß Geduld als erstes kommt.
  • Zu wissen, daß der Pfad des Menschen aus der Gerechtigkeit entsteht.
  • Sich von Habsucht, Trägheit und Starrsinn loszusagen.
  • Trauer und Kummer als natürlich Anzusehen und das unbewegliche Herzanzustreben.
  • Vom Pfad der Loyalität und Geschwisterliebe nicht abzukommen und eindringlich
  • das Herz des Budo zu begründen.
  • Das Befolgen des Kodex ist ein Teil der Dojo Richtlinien.

Das Bujinkan Dojo
Soke Masaaki Hatsumi; Titel: Hisamune
636 Noda, Noda-shi, Chiba-ken 278
Tel: 0471-22-2020 Fax: 0471-23-6227